Nach einem schweren Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen, bei dem Einbrecher über 100 Millionen Euro aus Schließfächern gestohlen haben, reichen Kunden Klagen gegen die Bank ein. Die rechtliche Analyse untersucht, ob die Bank ihren Verpflichtungen zur „Tresorstandard-Sicherheit” nachgekommen ist, die Haftungsbeschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beweislast für Kunden, die Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Artikel behandelt auch Versicherungsoptionen und mögliche Auswirkungen auf illegal gelagerte Vermögenswerte.